Produktdetails:
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Warenname: | Gummibahn | Breit: | 25" 30" 36" |
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Neigung: | 6" | Verbindung: | 57 |
Gesamtlänge: | 342" | Material: | Gummi |
Farbe: | Schwarz | Gewährleistung: | Ein Jahr |
Anwendung: | CAT CHALLENGER TRACTOR | Die Situation: | Ganz neu, hergestellt in China |
Hafen: | Shanghai | Verpackung: | Hölzerne Palette |
Markieren: | Landwirtschaftliche CAT Challenger Gummibahnen,Traktor-Gummi-Spur 25",Challenger 65 Traktor Gummibahn |
Modell | Breite (in) | Größe |
35/45/55 | 18 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
25 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben. | |
30 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | |
65/75/85/95 | 25 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. |
30 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. | |
36 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | |
MT 700 | 18 | Die Bezeichnung des Herstellers darf nicht überschritten werden. |
20 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | |
25 | Die Bezeichnung "Bild" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Bild" bezeichnet wird. | |
30 | Die Bezeichnung "B" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung verwendet wird. | |
MT 800 | 18 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden. |
30 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | |
USE Gewerbe | 30 | Die Angabe des Zustands der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu finden. |
36 | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] zu finden. | |
8000T | 16 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
18 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | |
25 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | |
30 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. | |
8 RT | 16 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
18 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | |
25 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | |
30 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | |
9000T | 30 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
36 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | |
9 RT | 30 | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
36 | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. |
Ansprechpartner: Alice
Faxen: 86-21-3758-0295
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